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geschlossener Verband:

Fahren im geschlossenen Verband

Bei unseren Gruppen- bzw. Konvoifahrten gewährleisten wir die Sicherheit durch Fahren in einem geschlossenen Verband. Laut StVO gilt ein Verband oder Konvoi als geschlossen, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Deshalb wird unser Konvoi vorne durch Blocker in oragener Weste, seitlich durch Fahrer in gelber oder grüner Weste und am Schluss durch zwei Fahrer ebenfalls in gelber oder orangener Weste als geschlossener Verband kenntlich gemacht.

Verkehrsrechtlich gilt eine solche Kolonne als ein Fahrzeug. Anderen Fahrzeugen ist es somit nicht gestattet in diese Kolonne einzudringen. Wenn die Spitze der Kolonne ordnungsgemäß bei "Grün" die Haltelinie der Verkehrsampel überfährt, so darf auch die gesamte Kolonne die Haltelinie überfahren und damit auch die Kreuzung/Einmündung überqueren, auch wenn die Ampel inzwischen auf "Rot" umgesprungen ist.

Leider ist diese Regelung des § 27 der StVO vielen Verkehrsteilnehmern nicht bekannt. Vorsicht und Aufmerksamkeit ist deshalb geboten! Aus diesem Grund denken wir für andere Verkehrsteilnehmer mit und sichern uns gleichzeitig ab.

Wir handeln darum rechtmäßig, wenn wir die Fahrt unseres geschlossenen Verbandes unter Beachtung der Vorschriften der StVO durch Blocker absichern. Dies dient ganz allein der Sicherheit unserer Biker und stellt keine Nötigung anderer Verkehrsteilnehmer dar.