Fahren im Konvoi
Gruppenfahrten, Fahren im Konvoi und Fahren im Verband bei größeren Events:
Uns Biker verbindet die Faszination, Leidenschaft, der einmalige Sound und das tiefe Grummeln der Motoren. All das schafft dieses Gefühl von Freiheit, Tempo, Abenteuer und Verbundenheit mit der Szene. Für das Free Harley Mecklenburg Chapter aus Hagenow sind organisierte Gruppenfahrten ein Herzstück des gemeinsamen Fahrens. Es ist daher auch immer wieder eine besondere Herausforderung. Uns geht es um aktiven, zwanglosen gemeinsamen Spaß mit anderen Bikern. Sei es bei organisierten Chapterfahrten, beim Fahren in der Gruppe, im Konvoi, bei Zusammenkünften oder Events, wo im Verband gefahren wird.
Viele von uns Biker sind schon in kleineren oder größeren Gruppen gefahren und haben daher unterschiedlichste Erfahrungen gemacht. Jede Gruppe hat ihre "eigenen" Regeln und ungeschriebenen Gesetze für das Fahren im Konvoi oder im Verband. Es ist daher zwingend erforderlich, sich vor der Abfahrt mit den Regeln vertraut zu machen und klare verständliche Vereinbarungen zu treffen. Im Konvoi zu fahren, Gruppenfahrten oder Fahren im Verband erfordern Konzentration, Disziplin und eine gewisse Ausdauer, da es anstrengt. Wir wollen, dass jeder Teilnehmer bei so einem Zusammentreffen wieder heil zurück kommt.
Wir organisieren seit vielen Jahren Ausfahrten mit entsprechenden Anforderungen und hohen Sicherheitsauflagen. Unsere drei großen Veranstaltungen im Laufe eines Jahres sind offiziell angemeldet, wobei die Behörde den Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorschreibt. Um auf der eingereichten Route einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird von der Behörde meistens "Polizeibegleitung" vorgeschrieben. Die begleitende Polizei wird durch unsere eigenen Sicherheitsleute (Blocker in orangefarbener Weste) unterstützt. Wir als Veranstalter wollen ein Höchstmaß an Sicherheit allen teilnehmenden Bikern bieten. So wird der Tross jeweils von einem Krankenwagen und einem Transportfahrzeug für eventuelle Ausfälle begleitet. Hier sprechen wir klar vom Fahren im Verband.
Es gibt allerdings im Laufe eines Jahres etliche Veranstaltungen, wo bei Konvoi-oder Gruppenfahrten keine offizielle Anmeldung erfolgt und demzufolge auch keine Polizeibegleitung bereit steht. In diesen Fällen ist es zwangsläufig unsere Aufgabe für die notwendige Sicherheit zur Vorbeugung gegen Unkenntnis und falschem Handeln zu sorgen. Die Regel ist auch hier, wenn so ein Tross vorne seitlich und hinten deutlich kenntlich gemacht wird, sprechen wir immer von einem geschlossenen Verband. Ausschlaggebend ist dabei die deutliche Kenntlichmachung für andere Verkehrsteilnehmer. Beispiel: Vorne Blocker in gelber Weste, seitliche Kenntlichmachung in gelber oder grüner Weste und am Trossende zwei Blocker rechts und links jeweils in gelber Weste. Auch hier sprechen wie von einem "geschlossenen Verband". (nachzulesen und erläutert in der StVO §§ 17 u.27 ) Eine wichtige Aussage nach StVO lautet, kein Verkehrsteilnehmer darf von außen in einen geschlossenen Verband eindringen. Aus diesem Grund denken wir für andere Verkehrsteilnehmer mit und sichern uns gleichzeitig damit ab. Da wir uns analog zur StVO rechtmäßig verhalten, begehen wir durch das Absperren keine Nötigung
gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Gleiches gilt auch für Kreuzungen/Einmündungen, welche nicht durch Verkehrsampeln sondern durch Verkehrsschilder oder durch die Regel "rechts vor links" geregelt werden. Den meisten Verkehrsteilnehmern ist diese Vorschrift nicht bewusst. Dementsprechend rechnen sie nicht damit, dass ein geschlossener Verband unterwegs sein könnte, dem besondere Rechte eingeräumt werden müssen. So ist die Gefahr sehr groß, dass andere Fahrzeugführer, wenn sie „Grün“ haben, aus Unkenntnis des § 27 StVO in die Kreuzung einfahren und nicht warten bis der komplette Verband die Kreuzung passiert hat. Wir haben bereits erlebt, dass Verkehrsteilnehmer (u.a. auch Polizeibeamte) auf unsere Absperrungen sehr aggressiv reagieren. Diese Unkenntnis führt leider oft zu bedauerlichen Verkehrsunfällen mit Motorradfahrern. Abschließend sei noch einmal ausdrücklich betont das wir nicht Polizist spielen wollen, sondern vielmehr durch vorbildliche Organisation und persönliches faires Verhalten im Rahmen der StVO ein Höchstmaß an Sicherheit und letztendlich auch Spaß am Motorradfahren für jeden Teilnehmer/rinnen erreichen wollen.
Wichtige Grundregeln bei Gruppen-, Konvoifahrten und Fahren im Verband, die vom Free Harley Mecklenburg Chapter aus Hagenow organisiert werden:
· Abstand zum Vordermann halten Richtwert ca 10 m.
· Eingenommene Positionen vor Fahrtantritt sind beizubehalten.
· Keine Lücken entstehen lassen.
· Versetzt fahren rechts - links - rechts.
· Ein Wechseln von rechts nach links oder umgekehrt ist nicht zulässig.
· Sollte eine Lücke entstehen, darf nur nach vorne aufgeschlossen werden.
· Das Überholen ist grundsätzlich untersagt.
· Anweisungen der Polizei und eingesetzten Sicherheitskräfte (Blocker) sind zu
beachten.
· Ein Verlassen des Konvois ist nicht erwünscht.
· Jeder fährt auf eigene Verantwortung und Risiko.
· Der Veranstalter oder Chapter übernimmt keine Haftung.
neuster Stand der Studie Januar 2012
erarbeitet von gez. Hans Barner Director des Chapter
und HEAD ROAD CAPTAIN